Das Bundeswärmeplanungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und beschreibt die wesentlichen Vorgaben zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.

Am 20.12.2024 ist das Landeswärmeplanungsgesetz NRW in Kraft getreten, was aufbauend auf der bundesweiten Gesetzgebung die Kommunen des Bundeslandes in die Pflicht nimmt bis 2026 respektive 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.