Nein, die Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz ist ein strategisches Planungsinstrument und verpflichtet weder Bürger*innen noch Versorgungsunternehmen und Kommune direkt zur Umsetzung ermittelter potenzieller Maßnahmen. Auch zur aktiven Beteiligung werden Sie als Bürger*innen nicht verpflichtet. Ihre Beteiligung ist jedoch gewollt. Im Ergebnis wird die Kommunale Wärmeplanung für Sie eine Informationsgrundlage für zukünftige Entscheidung im Hinblick auf Ihre Energieversorgung sein und Fragen zur wirtschaftlichsten Wärmeversorgung Ihrer Immobilie beantworten.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: