Als strategisches Planungsinstrument ist der Wärmeplan in seiner Ausgestaltung nicht rechtlich bindend. Er dient als Orientierung für zukünftige Investitionsentscheidungen und bildet die Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung vor Ort. Die Einteilungen der Wärmeversorgungsgebiete sind rechtlich nicht bindend für Eigentümer*innen sowie Versorgungsunternehmen und Kommunen. Somit besteht auch kein Anspruch auf eine im Wärmeplan ausgewiesene Wärmeversorgung.