Der Bund darf verfassungsrechtlich keine Aufgaben an die Kommunen übertragen, da diese rechtlich unmittelbar ein Teil der Länder sind. Die Wärmeplanung ist beispielsweise in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg bereits gesetzlich vorgeschrieben. In NRW wurde mit dem Landeswärmeplanungsgesetz die Verpflichtung des Bundes auf Länderebene übertragen.