Die rechtlichen Verpflichtungen für ein klimaneutrales Deutschland 2045, bedürfen einen komplexen Umbau der bestehenden Wärmeversorgung. Die Bereitstellung von Wärme verursacht Stand heute über 50% des deutschen Endenergieverbrauchs und wird aktuell zum Großteil aus nicht-erneuerbaren Quellen wie Gas oder Öl erzeugt.  Im Hinblick auf zukünftig steigende Kosten aufgrund von CO2-Bepreisung und der fehlenden Zukunftsfähigkeit bestehender Systeme, ist ein Verharren im Status-Quo nicht mehr tragbar.

Aufgrund der Komplexität des Energiemarkts und der Masse an beteiligten Akteuren, ist ein Instrument nötig, um Orientierung im Hinblick auf Investitionsentscheidungen zu bieten und die Zukunftsfähigkeit unserer Infrastruktur zu sichern. Diese Orientierung soll durch die einheitliche und systematische Untersuchung der Kommune sichergestellt werden. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bildet hierzu die bundeseinheitliche Grundlage aller Kommunaler Wärmeplanungen, sodass in allen Kommunen ein einheitlicher Maßstab angesetzt wird. Das beschlossene Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) ist die notwendige Ableitung des Bundesgesetzes auf das Land und übernimmt im Wesentlichen die Forderungen des Bundeswärmeplanungsgesetzes.