Als unvermeidbare Abwärme gelten nach der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ alle Wärmeerträge, die innerhalb einer industriellen oder gewerblichen Anlage, bzw. im tertiären Sektor (sowie Rechenzentren) anfallen und ungenutzt in die Umgebung geleitet werden. Sie gelten dabei als unvermeidbar, wenn sie aus wirtschaftlichen oder sicherheitstechnischen Gründen im Prozess nicht nutzbar sind und mit vertretbaren Effizienzmaßnahmen nicht vermieden werden können.