Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene verpflichtete die Länder dazu, dass auf deren Gebiet Kommunale Wärmepläne erstellt werden. In der Regel bedeutet das, dass die einzelnen Bundesländer weitere Gesetze erlassen, die die Kommunen der Länder zur Erstellung der Wärmepläne verpflichten. In NRW ist zum 20.12.2024 das Landeswärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Landesgesetz verpflichtet nunmehr die Kommunen dazu die Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und benennt diese als planungsverantwortliche Stelle. Die planungsverantwortlichen Stellen können externe technische Dienstleister zur fachlichen Unterstützung bei der Erstellung der Wärmepläne beauftragen. Zur Unterstützung hat die Stadt Lüdenscheid die BMU Energy Consulting GmbH und die digikoo GmbH beauftragt.