Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern wird die zeitliche Frist zur Erstellung des Wärmeplans von dem 30. Juni 2026 auf den 30. Juni 2028 erweitert. Außerdem bietet das Wärmeplanungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für die Länder, für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren zu etablieren. Des Weiteren ist es möglich für mehrere Gebiete die Wärmepläne gemeinsam zu erstellen. Dies wird als „Konvoi-Verfahren“ bezeichnet und verringert in der Regel den individuellen Planungsaufwand.