Grundsätzlich werden diese Daten auch heute schon von Ihrem Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber zur jährlichen Verbrauchsabrechnung erhoben. Diese Daten dürfen in aggregierter Form nach Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetz auch für die Wärmeplanung genutzt werden. Diese Daten ermöglichen dann die realitätsnahe Abschätzung des Energiebedarfs der Kommune und ihrer Quartiere. Auf dieser Grundlage baut die Kommunale Wärmeplanung auf.  Wichtig an dieser Stelle ist, dass keine Daten zu Ihrem Heizverhalten oder persönlichen Verbrauch für die Wärmeplanung erhoben werden.  Insofern ist es nicht möglich, in Ihre wahren Verbräuche Einsicht zu nehmen.