Die Finanzierung der Kommunalen Wärmepläne in NRW läuft über die sogenannten Konnexitätszahlungen. Dieser Belastungsausgleich stellt sicher, dass Kommunen finanzielle Mittel vom Land erhalten, wenn ihnen durch gesetzliche Vorgaben neue Aufgaben übertragen werden, wie die Erstellung der Kommunalen Wärmepläne. Diese Zahlungen basieren auf dem Konnexitätsprinzip, das in der Landesverfassung verankert ist und dienen dem Ausgleich der Kosten, die den Kommunen durch die Erfüllung dieser Vorgaben entstehen. Ziel ist es, die kommunalen Haushalte zu entlasten und eine ordnungsgemäße Umsetzung der Aufgaben zu gewährleisten.