Eine vorgelagerte Prüfung der Kommune soll zeigen, ob Ausschlussgebiete für eine Versorgung mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen bestehen (Eignungsprüfung nach § 14 WPG). Dies können beispielsweise Gebiete mit niedrigen Siedlungsdichten sein, in denen der Wärmeabsatz für eine zentrale Wärmeversorgung durch ein Wärmenetz zu gering und daher nicht wirtschaftlich ist. Des Weiteren können Natur- oder Wasserschutzgebiete die Nutzung von potenziellen erneuerbaren Wärmequellen und einem damit verbundenen Wärmenetz verhindern. Durch eine entsprechende Vorprüfung können diese Gebiete bei der weiteren Untersuchung außer Acht gelassen und die Wärmeplanung verkürzt werden, da eine volle Wärmeplanung mit unnötigem Mehraufwand verbunden wäre. Ebenso ist bei Gebieten vorzugehen, die ihren Wärmebedarf bereits vollständig aus erneuerbaren Quellen beziehen.