Inwiefern betrifft die KWP mich als Bürger*in?

Von |2025-02-12T15:08:38+02:00Februar 12th, 2025|

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Für Sie als Bürger*innen ändert sich mit der Wärmeplanung zunächst nichts. Ziel der Wärmeplanung ist es, einen umfassenden Überblick über die in Zukunft verfügbaren Wärmeversorgungsoption in den Teilräumen Lüdenscheids zu erlangen. Auf Basis der Kommunalen Wärmeplanung können dann Gebietsausweisungen vorgenommen werden. Die Idee der Wärmeplanung ist letztlich für [...]

Wie kann ich mich als Bürger*in an der KWP beteiligen?

Von |2025-02-14T13:04:49+02:00Februar 12th, 2025|

Sie werden als Bürger*innen über die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse auf dieser Homepage informiert. Nach Abschluss der jeweiligen Arbeitspakete wird ein Bürgerdialog stattfinden. Grundsätzlich sind Sie als Bürger*innen ein wesentlicher Akteur im Transformationsprozess. Daher können Sie sich gerne jederzeit mit Fragen und Anregungen per E-Mail an waermeplanung@luedenscheid.de wenden. Die Fragen werden, sofern diese nicht [...]

Welche Abhängigkeiten gibt es zwischen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?

Von |2025-02-12T15:07:11+02:00Februar 12th, 2025|

Zum 12. Dezember 2024 ist das Landeswärmeplanungsgesetz NRW in Kraft getreten. Das Landeswärmeplanungsgesetz befasst sich mit der Planung von Versorgungsgebieten auf lokaler/regionaler Ebene. Nordrhein-westfälische Kommunen sind demnach verpflichtet einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen und die Möglichkeit für erneuerbare Wärmenetze, sowie dezentrale Versorgung abzuschätzen. Das GEG enthält dahingegen konkrete Vorgaben zur Wärmeversorgung im Gebäude. Grundsätzlich haben [...]

Was geschieht bei geplantem Wärmenetzanschluss, beim Defekt einer Heizung vor dem Anschlussdatum?

Von |2025-02-12T14:38:03+02:00Februar 12th, 2025|

Zunächst gilt in Lüdenscheid die Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2028. In diesem Zeitraum können neue fossil betriebene Heizungen verbaut werden. Ab dem 1. Januar 2029 sind diese jedoch mit min. 15 %, ab 2035 mit min. 30% und ab 2040 mit min. 60% Bioenergie zu betreiben. Nach der Übergangsfrist bzw. einen Monat nach Gebietsausweisung [...]

Sind die Ergebnisse des Wärmeplans verbindlich?

Von |2025-02-12T14:33:52+02:00Februar 12th, 2025|

Als strategisches Planungsinstrument ist der Wärmeplan in seiner Ausgestaltung nicht rechtlich bindend. Er dient als Orientierung für zukünftige Investitionsentscheidungen und bildet die Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung vor Ort. Die Einteilungen der Wärmeversorgungsgebiete sind rechtlich nicht bindend für Eigentümer*innen sowie Versorgungsunternehmen und Kommunen. Somit besteht auch kein Anspruch auf eine im Wärmeplan ausgewiesene Wärmeversorgung.

Entstehen durch das Wärmeplanungsgesetz Verpflichtungen für Bürger*innen?

Von |2025-02-12T14:33:29+02:00Februar 12th, 2025|

Nein, die Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz ist ein strategisches Planungsinstrument und verpflichtet weder Bürger*innen noch Versorgungsunternehmen und Kommune direkt zur Umsetzung ermittelter potenzieller Maßnahmen. Auch zur aktiven Beteiligung werden Sie als Bürger*innen nicht verpflichtet. Ihre Beteiligung ist jedoch gewollt. Im Ergebnis wird die Kommunale Wärmeplanung für Sie eine Informationsgrundlage für zukünftige Entscheidung im Hinblick auf [...]

Werden in Zukunft meine Verbrauchsdaten erfasst?

Von |2025-02-12T14:32:05+02:00Februar 12th, 2025|

Grundsätzlich werden diese Daten auch heute schon von Ihrem Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber zur jährlichen Verbrauchsabrechnung erhoben. Diese Daten dürfen in aggregierter Form nach Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetz auch für die Wärmeplanung genutzt werden. Diese Daten ermöglichen dann die realitätsnahe Abschätzung des Energiebedarfs der Kommune und ihrer Quartiere. Auf dieser Grundlage baut die Kommunale Wärmeplanung auf. [...]

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