Grundbesitzabgabenbescheide für 2025 kommen später
Versand der Hunde- und Gewerbesteuerbescheide beginnt jetzt
Zu Beginn jedes Jahres erhalten alle Grundstückseigentümer einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben. In der Stadt Lüdenscheid enthält dieser Bescheid die Grundsteuer sowie die Gebühren für die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung.
Wegen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erstmals nach neuer Rechtslage festgesetzt. Sämtliche Grundstücke wurden im Zuge der Reform neu bewertet. Daher sind die neuen Hebesätze nicht mit den bislang gültigen vergleichbar.
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide verzögert sich
Die Stadt Lüdenscheid erhebt ab 2025 bei der Grundsteuer B erstmalig differenzierende Hebesätze. Für deren Einführung muss die aktuelle Finanzsoftware angepasst werden. Die Kämmerei teilt mit, dass dies noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Deshalb verzögert sich der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide. In der Regel werden diese im Januar an die Grundstückseigentümer versandt und sind erstmalig zum 15. Februar fällig.
Da der Versand dieses Jahr erst später beginnt, verschiebt sich auch die erste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben – voraussichtlich auf Ende März. Zum regulären Fälligkeitstermin am 15. Februar sind daher keine Zahlungen notwendig. Es werden zu diesem Zeitpunkt auch keine Grundbesitzabgaben abgebucht. Die Stadtverwaltung bittet die Steuerpflichtigen darum, bis zum Versand der Bescheide von Rückfragen abzusehen.
Bescheide für die Gewerbesteuer und Hundesteuer
Die etwa 1.250 Bescheide für die Gewerbesteuer und die rund 3.500 Bescheide für die Hundesteuer werden unabhängig von den Grundbesitzabgabenbescheiden verschickt. Der Versand beginnt ab dem 10. Januar.
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 folgende Hebesätze beschlossen, die seit dem 1. Januar gelten:
Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 185 v.H.
Grundsteuer B für die Nichtwohngrundstücke: 1.766 v.H.
Grundsteuer B für die Wohngrundstücke: 883 v.H.
Sämtliche Grundstücke wurden im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet. Daher sind die neuen Hebesätze nicht mit den bislang gültigen vergleichbar. Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat aber beschlossen, dass die gesetzlich vorgesehene Neubemessung der Grundsteuern zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral umgesetzt wird.
Das bedeutet, dass das Aufkommen der bisher erhaltenen Grundsteuer B der Stadt Lüdenscheid in der gleichen Höhe wie vor der Grundsteuerreform bleiben soll. Dies ist mit den neuen Hebesätzen umgesetzt.
Aufgrund der Neubewertung durch die Finanzämter kommt es jedoch zu unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Grundstücke. Dies ist zwangsläufig der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes geschuldet.
Lüdenscheid, 10. Januar 2025