Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Lüdenscheid
Stadt informiert Tierarztpraxen / Schutz vor Krankheiten und Verletzungen

Foto: Schulte-Zakotnik
Im Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossen, dass Freigänger-Katzen künftig kastriert werden müssen. Entsprechend wurde der Paragraph „Tiere“ der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt angepasst. Das Ordnungsamt teilt mit: „Wer künftig einer Katze Freigang gewährt, die nicht zuvor durch einen Tierarzt kastriert und durch eine Tätowierung oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“
Katzen, die jünger als fünf Monate sind, sind von der Kastrationspflicht befreit. Ziel der neuen Regelung ist es, die Population der Katzen einzuschränken sowie Mensch und Tier vor Krankheiten zu schützen.
Mit der Einführung der Kastrationspflicht ist die Stadt Lüdenscheid einer Forderung des Deutschen Tierschutzbundes gefolgt. Der Tierschutzverein Lüdenscheid mit dem Tierheim Dornbusch ist – wie andere Tierheime auch – mit der hohen Anzahl der Katzen überlastet. Gerade durch die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen verschärft sich die Situation immer weiter und hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Plätze zur Unterbringung von Katzen geschaffen werden mussten. Die Pflege und Betreuung der zahlreichen Fundkatzen erfordert immer mehr finanzielle und personelle Ressourcen im Bereich des Tierschutzes. Vor allem, weil ein Großteil der Freigänger-Katzen in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand, mit teilweise erheblichen Verletzungen, aufgenommenen wird. Ohne den Einsatz einer großen Anzahl ehrenamtlicher Kräfte ist dies nicht zu bewältigen.
Gesundheitsrisiken durch freilebende Katzen

Foto: Schulte-Zakotnik
Eine große freilebende Population von Katzen kann auch für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Denn freilebende Katzen können Träger von Erregern sein, die auch auf den Menschen übergehen können. Gibt es zu viele Freigänger, können sie auch zur Gefahr bestandsbedrohter anderer Tierarten – wie zum Beispiel Singvögeln – werden.
Um bei den Katzenhalterinnen und -haltern in Lüdenscheid ein Bewusst sein für die neue Regelung zu schaffen, hat das Ordnungsamt jetzt alle Tierarztpraxen in Lüdenscheid gezielt zu diesem Thema informiert. Die Tierärzte wurden gebeten, die betroffenen Katzenhalter zu sensibilisieren und auf die aktuelle Regelung aufmerksam zu machen. Eine Kennzeichnung der Tiere per Chip oder Tätowierung bietet außerdem weitere Vorteile. So können die Tiere zum Beispiel kostenlos über ein Tierregister gemeldet und damit dem Halter zugeordnet werden.
Das Ordnungsamt rät allen Halterinnen und Halter von freilebenden Katzen, diese möglichst bald kastrieren zu lassen. Denn ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt wird im Rahmen seiner grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert ist.
Lüdenscheid, 6. März 2025