KOD behält Weihnachtsmarkt im Blick
Aggressives Betteln und E-Shisha-Konsum im Fokus
Seit Mitte November ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an sechs Tagen pro Woche im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Ein Schwerpunkt: der Weihnachtsmarkt. Hier geht die Präsenzstreife bislang vor allem gegen aggressives Betteln und den unerlaubten Gebrauch elektronischer Shishas vor.
Von aufdringlichem oder aggressiven Betteln ist die Rede, wenn Passanten aktiv um Geld gebeten und dabei womöglich auch angefasst, bedrängt und verfolgt werden. „Häufig beschweren sich Passanten auch darüber, dass ihnen der Weg verstellt oder ein Becher vorgehalten wird“, sagt KOD-Chefin Katrin Diez – und stellt klar: „Aggressives Betteln kann als Belästigung der Allgemeinheit gewertet und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“ Darauf mache der Ordnungsdienst entsprechend handelnde Personen im Gespräch auch aufmerksam.
„Da es sich häufig um bereits bekannte Personen und gleichgelagerte Taten handelt, erteilen wir Platzverweise, fertigen entsprechende Anzeigen und erlassen Bußgeldbescheide“, erklärt Diez. „Werden Bußgeldbescheide nicht bezahlt, wird nach Prüfung im Einzelfall bei Gericht Erzwingungshaft beantragt.“ Diese Vorgehensweise zahle sich bislang aus, was auch die Betreiber der Stände auf dem Weihnachtsmarkt bestätigten.
Deutlich häufiger habe die Präsenzstreife in den ersten rund drei Weihnachtsmarkt-Wochen aber in einem anderen Fall eingreifen müssen. „Wir haben eine Vielzahl von Jugendlichen festgestellt, die verbotenerweise E-Shishas konsumiert haben“, sagt Diez. Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Rauchen allgemein – ob von Tabak oder von sogenannten „Liquids“, die mit einer elektronischen Zigarette verdampft werden – erst ab 18 Jahren erlaubt. „Wir stellen die Geräte also zum Schutz von Minderjährigen sicher“, erklärt Diez.
Hinzu kämen Sicherstellungen von E-Shishas wegen eines Verstoßes gegen das sogenannte Tabakerzeugnisgesetz. Aufgrund der hohen Zahl an möglichen Zügen und der vorhandenen Ladebuchsen an Einweg-E-Shishas werde häufig festgestellt, dass es sich um Geräte handelt, deren Verbreitung und Konsum in Deutschland nicht erlaubt sind. „Es ist eine Straftat, diese E-Shishas zu verbreiten. Die Verfahren werden an die Staatsanwaltschaft abgegeben“, so Diez.
Der Weihnachtsmarkt auf dem Stern- und Rathausplatz ist noch bis einschließlich 30. Dezember geöffnet. Solange werden die Präsenzstreifen des Kommunalen Ordnungsdienstes hier weiter nach dem Rechten sehen.
Lüdenscheid, 12. Dezember 2024