Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung dienen als Leitfaden für die energetischen Planungsprozesse in Bezug auf die Netzplanung und individuelle Investitionen in die Gebäudetechnik. Eine Umsetzungspflicht besteht laut Wärmeplanungsgesetz nicht.
Der Ablauf der Wärmeplanung ist gesetzlich festgeschrieben und beinhaltet eine Analyse des Bestandes, das Aufzeigen von möglichen Potenzialen zur Einbringung erneuerbarer Energie, die Untersuchung von Zielszenarien, sowie das Entwickeln einer Wärmewendestrategie.

Die Gestaltung des zukünftigen Wärmesektors erfolgt über zwei Hebel. Der Wärmeverbrauch muss möglichst minimiert werden. Dies geschieht über Einsparmaßnahmen, sowie energetische Gebäudesanierung. Der überbleibende Bedarf muss zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dabei variieren die lokalen Gegebenheiten und somit die nötigen Transformationen von Kommune zu Kommune sehr stark.

Kontakt:

Stephan Kritzler
Fachdienst Klima- und Umweltschutz, Grünflächenplanung
Tel.: 02351 171068
E-Mail: waermeplanung@luedenscheid.de

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„Kommunale Wärmeplanung“