Versand der Grundbesitzabgabenbescheide ab 24. Februar

Der Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen der Stadt Lüdenscheid teilt mit: Der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide startet in der kommenden Woche ab, Montag 24. Februar. Mit diesem Bescheid wird die Grundsteuer erstmals nach der Grundsteuerreform festgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die bisherigen Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärt, da sie auf veralteten Daten basierten.

Foto: Sven Helmig

Um grundlegende Fragen zur Grundsteuerreform zu klären, liegt den Grundbesitzabgabenbescheiden ein Informationsblatt bei. In diesem werden viele Fragen beantwortet und Ansprechpartner für Rückfragen genannt – beim Finanzamt und bei der Stadt. Zusätzliche Infos gibt es hier auf unserer Seite.

Was ändert sich?

  1. Neubewertung der Grundstücke

Bislang wurde die Grundsteuer auf Basis sogenannter Einheitswerte berechnet, die auf Daten aus 1964 beruhen. Diese Werte wurden jahrzehntelang nicht aktualisiert, was zu Ungleichheiten führte. Die Finanzämter haben bis Ende 2024 alle Grundstücke neu bewertet und die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sowie die Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025 bereits an alle Eigentümer verschickt.

  1. Neue Berechnungsmethode

Das Bundesmodell, das auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt, berücksichtigt Faktoren wie den Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, das Alter der Immobilie und die durchschnittliche Nettokaltmiete.

  1. Hebesätze in Lüdenscheid

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat folgende Hebesätze für 2025 beschlossen:
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 185 v. H.
Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke): 1.766 v. H.
Grundsteuer B (Wohngrundstücke): 883 v. H.

Die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken ist neu und ermöglicht es den Kommunen, die Steuerlast besser zu verteilen.

Was bedeutet aufkommensneutral?

Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral sein – das heißt, die Stadt Lüdenscheid erzielt insgesamt keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer. Aufgrund der Neubewertung durch die Finanzämter kommt es jedoch zu Veränderungen der Grundsteuer bei jedem einzelnen Grundstück, die entweder zu einer Be- oder zu einer Entlastung führen können.

Wie berechnet sich die zu zahlende Grundsteuer?

Die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer erfolgt durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem dazugehörigen Hebesatz. Bei der Grundsteuer B wird dabei zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden. Die Grundstücksart kann dem Bescheid des Finanzamts über die Feststellung des Grundsteuerwerts entnommen werden.

Ansprechpartner bei Finanzamt und Stadt

Für Fragen zum Grundsteuerwert oder Steuermessbetrag ist der Ansprechpartner das Finanzamt

Online: https://www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt (mit und ohne ELSTER-Zugang möglich)
Telefonisch: Grundsteuer-Hotline 02351/155-1959 (9 bis 13 Uhr)

Wichtig: Bitte das Aktenzeichen des Finanzamtes bereithalten.

Bei fehlerhaften Angaben im Bescheid – wie zum Beispiel Name oder Adresse – sollte die Stadtverwaltung kontaktiert werden.

Per E-Mail an steuern@luedenscheid.de oder telefonisch bei den auf dem Bescheid angegebenen Ansprechpartnerinnen (bitte Aktenzeichen des Finanzamtes oder das Kassenzeichen angeben).

Die Stadtverwaltung erwartet eine hohe Anzahl von Rückfragen sowohl beim Finanzamt als auch bei der Stadt Lüdenscheid und bittet dafür um Verständnis, dass es möglicherweise etwas dauern kann, bis alle Rückfragen beantwortet sind.

Lüdenscheid, 21. Februar 2025