Herbstlaub bringt Farbe und sieht schön aus, bedeutet aber auch Arbeit: So müssen unter anderem Gehwege von den bunten Blättern befreit werden. Das ist in der Regel Aufgabe der Hauseigentümer und Mieter, die das Laub auf unterschiedliche Weise ordnungsgemäß entsorgen können. Ausdrücklich nicht erlaubt und obendrein gefährlich ist es, das Blattwerk auf die Straße zu befördern. Darauf weist der Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) hin.

„Auf der Parkstraße war der Radschutzstreifen in dieser Woche an einigen Stellen kaum erkennbar, weil das Laub einfach auf die Straße gefegt wurde“, sagt STL-Chef Andreas Fritz. Auch auf der Fahrbahn angebrachte Piktogramme seien verdeckt oder gar nicht zu sehen gewesen. Hinzu kommt der Gefahrenaspekt: Laub bilde, vor allem wenn es nass wird, eine rutschige Oberfläche, wodurch sich das Unfallrisiko auf den Straßen deutlich erhöhe, warnt Fritz.

Hauseigentümer und Mieter sind dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Laub zu befreien. Stichwort: Verkehrssicherungspflicht. Das ist in der Straßenreinigungssatzung vorgegeben. Von der Pflicht befreit sind lediglich die Straßen, die den Reinigungsklassen 1, 6 und 8 zugerechnet werden. „Das betrifft allerdings die wenigsten Bürgerinnen und Bürger“, sagt Fritz.

Das Blattwerk kann auf dem eigenen Komposthaufen oder in der Biotonne entsorgt werden. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger das Laub auch kostenlos auf dem Recycling-Hof des STL (Am Fuhrpark 1, 58507 Lüdenscheid) abgeben. Die Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
  • Samstag: 8 bis 16 Uhr

Übrigens: Das Laub in den Rinnstein zu fegen, ist ebenfalls nicht gestattet. Die Blätter können nämlich die Straßenabläufe verstopfen – mit der Folge, dass Regenwasser nicht mehr ungehindert abfließen kann und die Abläufe aufwendig gereinigt werden müssen. „Es ist also generell im gegenseitigen und allgemeinen Interesse, das Laub wie vorgegeben zu entsorgen“, gibt STL-Chef Fritz zu bedenken. Und schiebt ergänzend hinterher: Das Verbrennen des Blattwerks ist verboten.

Der STL selbst ist täglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um Straßen, Gehwege und Plätze von Laub, Dreck und Unrat zu befreien.

Lüdenscheid, 18. Oktober 2024