Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Auch die Lüdenscheider Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre beiden Stimmen (Erst- und Zweitstimme) an diesem Tag in einem der Wahllokale in der Stadt oder in den Wochen zuvor per Briefwahl abzugeben. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Auf dieser Seite finden Sie kontinuierlich aktualisierte Informationen zur Bundestagswahl 2025.

Kontakt

Das Wahlamt befindet sich im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid am Rathausplatz 2 und ist regulär zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Montag: 8.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

Telefon: 02351 17-2001 und 02351 17-2002

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind),
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigungen

Alle Wahlberechtigten, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden zum Stichtag 12. Januar 2025 in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten in der Zeit danach, spätestens bis zum 02. Februar 2025, eine Wahlbenachrichtigung. Für die Empfänger ist dies ein wichtiges Indiz, dass sie wahlberechtigt sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die nicht in Deutschland gemeldet sind, auf Antrag wahlberechtigt. Sie erhalten nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung. (Siehe Absatz unten: Teilnahme an der Bundestagswahl von Deutschen mit Wohnsitz um Ausland)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht bereits unmittelbar nach dem 12. Januar 2025 erhalten werden. Durch den aufwendigen Produktions-/Druckprozess und die Auslieferung durch den Versanddienstleister wird dies wahrscheinlich erst gegen Ende Januar 2025 der Fall sein.

Briefwahl

Wenn Sie Ihre Erst- und Zweitstimme per Briefwahl abgeben möchten, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

  1. Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag.
  2. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per Brief (Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid) oder per E-Mail (wahlamt@luedenscheid.de) beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

  1. Sie können für die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Hierauf finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen und an die Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid senden. Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auch per E-Mail an wahlamt@luedenscheid.de senden.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Es ist wichtig, dass jede/r Wahlberechtigte für sich selbst die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragt.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann erst ab voraussichtlich Anfang Februar 2025 erfolgen, da erst dann der endgültige Stimmzettel vorliegen wird. Ab dann werden wir schnellstmöglich alle bis dahin vorliegenden Anträge bearbeiten und Ihnen die Briefwahlunterlagen zusenden. Bitte warten Sie daher für Ihren Briefwahlantrag nicht auf den Zugang der Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie annehmen, dass Sie wahlberechtigt sind, stellen Sie bitte Ihren Briefwahlantrag frühzeitig unter Nutzung der oben beschriebenen Möglichkeit 1. oder 2.

Wenn Sie sich in den Wochen vor dem Wahltermin zum Beispiel im Urlaub befinden (Inland oder Ausland) und die Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht an Ihre Meldeadresse in Lüdenscheid wünschen, teilen Sie uns bitte in Ihrem Briefwahlantrag eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Versandanschrift mit.

Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am Freitag vor dem Wahltag (21. Februar 2025), 15 Uhr, im Wahlamt eingehen.

Ihr Wahlbrief, also die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit Ihrem gekennzeichneten Stimmzettel, muss spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei uns im Lüdenscheider Rathaus eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler/in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in den Hausbriefkasten des Lüdenscheider Rathauses, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid, ein. Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag in einem der Wahllokale im Stadtgebiet ist nicht möglich.

Briefwahl vor Ort

Wie bei allen Wahlen der letzten Jahre haben die Lüdenscheider Wählerinnen und Wähler auch bei der anstehenden Bundestagswahl die Möglichkeit, ihre Stimmen schon vor dem Wahltermin im Briefwahlamt abzugeben. Dieses finden Sie für die Bundestagswahl 2025 barrierefrei im Rathaus II, ehemaliges Telekomgebäude, Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid (Erdgeschoss, Raum 14). Die Stimmabgabe im Briefwahlamt ist voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 möglich. Den genauen Termin und die Öffnungszeiten werden wir hier, in der Lokalpresse sowie über die sozialen Medien mitteilen.

Teilnahme an der Bundestagswahl von Deutschen mit Wohnsitz im Ausland

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt sein.

Voraussetzung dafür ist, dass sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dies geschieht bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, nicht von Amts wegen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.

Genaue Informationen dazu sind der Homepage der Bundeswahlleiterin zu entnehmen: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html