Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden zum zehnten Mal die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

Wer ist wahlberechtigt?

Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger)

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie erfahre ich, dass ich wahlberechtigt bin und wählen darf?

Alle Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die bei der Europawahl wählen dürfen, werden zum Stichtag, 28. April, in ein Wählerverzeichnis eingetragen. In der Zeit danach erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Diese werden Sie voraussichtlich in der 19. Kalenderwoche (6. – 12. Mai) in Ihrem Briefkasten vorfinden. Sollte das bis zum 19. Mai nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte umgehend beim Lüdenscheider Wahlamt.

Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin/dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original bis zum 19. Mai an die Stadt Lüdenscheid -Wahlamt- übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Ist die eigenständige Fertigung und Einreichung des Antrages im beschriebenen Sinne aufgrund einer Behinderung nicht möglich, kann die antragstellende Person dabei von einer anderen Person unterstützt werden.

Dieses Verfahren gilt aber nur für die erstmalige Teilnahme an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder bei erneutem Zuzug nach Deutschland nach einem Wegzug ins Ausland. Wenn ein solcher Antrag für eine zurückliegende Europawahl gestellt wurde und seitdem kein Fortzug ins Ausland erfolgt ist, gilt dieser Antrag auch für die Europawahl 2024. In diesem Fall wird die wahlberechtigte Person ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben und ab wann ist das möglich?

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in den Wahlraum seines Wahlbezirks kommen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Für die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Briefwahl beantragen per Formular

    Bis zum 19. Mai erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite ein Wahlscheinantrag vorgedruckt ist. Sie können diesen Antrag mit den Angaben zu Ihrer Person versehen, persönlich und handschriftlich unterschreiben und an das Wahlamt senden.

Alternativ können Sie auch den hier hinterlegten formlosen Antrag verwenden, den Sie bitte mit den Angaben zu Ihrer Person und mit Ihrer persönlichen und handschriftlichen Unterschrift versehen und an das Wahlamt senden.

  1. Briefwahl beantragen online
    Sehr komfortabel ist die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür den hinterlegten Link.
  2. Briefwahl beantragen per E-Mail
    Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können Sie auch per E-Mail anfordern. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an das Lüdenscheider Wahlamt mit der Bitte, Ihnen einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auszustellen und an Sie zu senden. Bitte geben Sie dabei Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
  3. Briefwahl beantragen und wählen ab dem 6. Mai im Wahlamt im Bürgeramt
    Sie können auch ab dem 6. Mai zu uns ins Wahlamt im Bürgeramt (Rathaus, Zimmer 30, Erdgeschoss) kommen und Ihren Antrag persönlich stellen, Ihre Unterlagen direkt in Empfang nehmen und unmittelbar Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung (wenn zugegangen) und Ihren Personalausweis/Identitätsausweis/Reisepass mit. Sie haben die Möglichkeit, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgeramtes/Wahlamtes Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, in Empfang zu nehmen und in einer der Wahlkabinen, die zur Sicherstellung der geheimen Wahl bereitstehen, direkt nach der Empfangnahme der Unterlagen Ihre Wahlentscheidung zu treffen. Ihre Stimme fließt im Rahmen der am 9. Juni 2024 erfolgenden Auszählung als Briefwahlstimme in das Gesamtergebnis ein.

Eine telefonische Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann nur von jedem Wahlberechtigten selbst gestellt werden. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt, muss eine Bevollmächtigung nachgewiesen werden.

Wenn Sie sich für längere Zeit nicht an Ihrer Meldeadresse (Hauptwohnsitz) aufhalten, können Sie in Ihrem Antrag für die gewünschte Zusendung Ihres Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen eine abweichende Versandadresse angeben. Für den Fall, dass die Versendung der Unterlagen ins Ausland gewünscht wird, beachten Sie bitte die längeren Postlaufzeiten für die Zusendung der Unterlagen zu Ihnen und für Ihre Rücksendung aller Unterlagen an das Wahlamt. Bitte stellen Sie in diesem Fall den Antrag frühzeitig.

Bitte beachten Sie, dass

  • Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen bis freitags vor der Europawahl (7. Juni), 18 Uhr, beantragt werden können.
  • verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Bitte achten Sie daher gut auf Ihre Wahlunterlagen.
  • schriftlich beantragte Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ggf. etwas später als von Ihnen erwartet in Ihrem Briefkasten liegen, da gerade in den Wochen vor Wahlen die Postlaufzeiten wegen der großen Menge der zu befördernden Wahlunterlagen etwas länger sein können.

Wie ist der Ablauf am Wahlsonntag?

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Sie können in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal/Wahlraum des Wahlbezirks, der Ihrer Meldeanschrift zugewiesen wurde, Ihre Stimme abgeben. Für die Europawahl 2024 sind in Lüdenscheid 46 Wahlbezirke eingerichtet worden. Bitte beachten Sie, dass Sie nur in dem Wahlraum Ihres Wahlbezirks zur Stimmabgabe zugelassen sind. Die Angabe Ihres Wahlraums finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder können Sie hier nachsehen.

Alle Wahlräume werden von 8 bis 18 Uhr für Wahlberechtigte, aber auch für die sonstige Öffentlichkeit, geöffnet haben. Wahlberechtigte, die erst nach 18 Uhr am Wahlraum eintreffen, dürfen für die Stimmabgabe nicht mehr zugelassen werden. Seien Sie bitte rechtzeitig vor dem Ende der Wahlzeit in Ihrem Wahlraum.

Nach dem Ende der Wahlzeit, also nach 18 Uhr, erfolgt die Auszählung der Stimmen mit der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Das Wahlamt/Die Wahlleitung ist am Wahltag in der gesamten Wahlzeit telefonisch sowie persönlich im Wahlamt erreichbar.

Wie, wann und wo erreiche ich das Wahlamt?

Ab sofort ist das Wahlamt wie folgt erreichbar:

Wahlamt (im Bürgeramt)
Rathaus (Zimmer 30, Erdgeschoss)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel. 02351/17-1115 und 17-1116
E-Mail: wahlamt@luedenscheid.de

Montag:            8.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag:          8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch:         8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag:    8.30 bis 17.30 Uhr
Freitag:             8.30 bis 13 Uhr

Briefwahl vor Ort ist ab dem 6. Mai zu den genannten Öffnungszeiten (Achtung: nicht samstags) möglich.

Am Freitag, 7. Juni, hat das Wahlamt durchgehend von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Auch am Samstagvormittag (8. Juni), am Tag vor der Europawahl, sind die Mitarbeitenden des Wahlamtes vor Ort sowie telefonisch erreichbar. Bitte melden Sie sich bei uns für Ihre letzten Fragen vor der Wahl.
Genauso sind das Wahlamt und due Wahlleitung am Wahltag, Sonntag, 9. Juni, während des gesamten Tages im Rathaus vor Ort und für Sie und die Wahlvorstände telefonisch erreichbar.

Kontakt Briefwahlamt

Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

E-Mail: wahlamt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr