Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden zum zehnten Mal die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

Wer ist wahlberechtigt?

Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger)

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie erfahre ich, dass ich wahlberechtigt bin und wählen darf?

Alle Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die bei der Europawahl wählen dürfen, werden zum Stichtag, 28. April, in ein Wählerverzeichnis eingetragen. In der Zeit danach, spätestens bis zum 19. Mai, erhalten sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin/dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original bis zum 19. Mai an die Stadt Lüdenscheid -Wahlamt- übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Ist die eigenständige Fertigung und Einreichung des Antrages im beschriebenen Sinne aufgrund einer Behinderung nicht möglich, kann die antragstellende Person dabei von einer anderen Person unterstützt werden.

Dieses Verfahren gilt aber nur für die erstmalige Teilnahme an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder bei erneutem Zuzug nach Deutschland nach einem Wegzug ins Ausland. Wenn ein solcher Antrag für eine zurückliegende Europawahl gestellt wurde und seitdem kein Fortzug ins Ausland erfolgt ist, gilt dieser Antrag auch für die Europawahl 2024. In diesem Fall wird die wahlberechtigte Person ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind und demnach zum Stichtag 28. April ins Wählerverzeichnis eingetragen werden müssen, aber Sie haben bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend beim Lüdenscheider Wahlamt. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam, die Unstimmigkeiten aufzuklären.

Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben und ab wann ist das möglich?

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in den Wahlraum seines Wahlbezirks kommen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich formlos gestellt werden. Dabei sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person anzugeben. Die Übersendung dieses formlosen Antrages per E-Mail oder Telefax an das Lüdenscheider Wahlamt ist möglich, eine telefonische Antragstellung leider nicht. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann nur von jedem Wahlberechtigten selbst gestellt werden. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt, muss eine Bevollmächtigung nachgewiesen werden.

Ein Antragsformular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Wahlberechtigte nach dem 28. April erhalten. Sie können auch diesen für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen verwenden. Ab Anfang Mai wird auf dieser Seite eine elektronische Anwendung aufrufbar sein, mit der die Beantragung online möglich sein wird.

Wenn Sie schon jetzt wissen, dass Sie am Wahlsonntag nicht in Lüdenscheid und ggf. schon einige Wochen vorher verreist sein werden, können Sie uns auch schon jetzt mitteilen, dass Sie für die Europawahl Ihre Stimme per Brief abgeben möchten. Bitte nutzen Sie dafür den hier aufrufbaren formlosen Antrag und teilen uns hierzu die Adresse mit, an die wir den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen schicken sollen. Aufgrund der Fristen im Europawahlrecht werden Sie die Unterlagen erst im Mai 2024 erhalten können. Bitte beachten Sie auch ggf. längere Postlaufzeiten für Ihre Rücksendung, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.

Briefwahlamt mit der Möglichkeit der direkten Stimmabgabe vor Ort ab Anfang Mai im Bürgeramt

Wie in den zurückliegenden Jahren bietet das Wahlamt wieder an, in den Wochen vor der Europawahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und die Stimmabgabe unmittelbar nach Ausstellung des Wahlscheins zu erledigen. Auch diese Stimmabgabe ist eine Form der Briefwahl.

Das Briefwahlamt finden Sie ab Anfang Mai im

Bürgeramt
Rathaus
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

            zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag:            8.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag:          8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch:         8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag:    8.30 bis 17.30 Uhr
Freitag:             8.30 bis 13 Uhr

Sie erleichtern uns die Arbeit und verkürzen für sich und andere Kunden die Wartezeiten, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt mitbringen. Mit dem Wahlschein erhalten Sie alle Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit, Ihre Stimme in den für die geheime Stimmabgabe aufgestellten Wahlkabinen abzugeben. Bitte bringen Sie zu Ihrer Vorsprache Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis/Identitätsausweis/Reisepass mit.

Wahlscheine können bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. Daher ist das Briefwahlamt am Freitag vor der Europawahl bis 18 Uhr für Vorsprachen und Antragstellungen geöffnet.

Auch am Samstagvormittag, dem Tag vor der Europawahl, sind die Mitarbeitenden des Wahlamtes vor Ort sowie telefonisch erreichbar. Bitte melden Sie sich bei uns für Ihre letzten Fragen vor der Wahl.

Die Anwesenheit im Wahlamt sowie die Erreichbarkeit der Wahlleitung ist am Wahltag selbst für die gesamte Wahlzeit sichergestellt.

Bitte beachten Sie, dass schriftlich beantragte Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ggf. etwas später als von Ihnen erwartet in Ihrem Briefkasten liegen, da gerade in den Wochen vor Wahlen die Postlaufzeiten wegen der großen Menge der zu befördernden Wahlunterlagen etwas länger sein können.

Bitte achten Sie gut auf Ihre Wahlunterlagen – verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Wie ist der Ablauf am Wahlsonntag?

In Deutschland findet die Europawahl statt am Sonntag, 9. Juni 2024. Die Wahlzeit ist von 8 bis 18 Uhr. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe in dem Wahllokal/Wahlraum des Wahlbezirks, der Ihrer Meldeanschrift zugewiesen wurde. Für die Europawahl 2024 sind in Lüdenscheid 46 Wahlbezirke eingerichtet worden, in jedem Wahlbezirk wird es je einen Wahlraum geben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur in dem Wahlraum Ihres Wahlbezirks zur Stimmabgabe zugelassen werden. Die Angabe Ihres Wahlraum finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie nach dem 28. April erhalten werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Sie auf dieser Seite auf eine Anwendung hingewiesen, mit der Sie Auskunft über Ihren Wahlraum erhalten können.

Alle Wahlräume werden von 8 bis 18 Uhr für Wahlberechtigte, aber auch für die sonstige Öffentlichkeit, geöffnet haben. Wahlberechtigte, die erst nach 18 Uhr am Wahlraum eintreffen, dürfen für die Stimmabgabe nicht mehr zugelassen werden. Seien Sie bitte rechtzeitig vor dem Ende der Wahlzeit in Ihrem Wahlraum.

Nach dem Ende der Wahlzeit, also nach 18 Uhr, erfolgt die Auszählung der Stimmen mit der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Kann ich mich als Wahlhelfer melden?

Zur Sicherstellung eines korrekten und geordneten Ablaufs in den Wahllokalen unserer Stadt werden Wahlvorstände eingesetzt. Diese setzen sich in allen Wahlbezirken aus je acht wahlberechtigten Personen zusammen. Wenn Sie selbst wahlberechtigt sind und Erfahrung als Wahlhelfer oder Lust haben, die Tätigkeit erstmalig kennen zu lernen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail – wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. bisherige Einsätze und Ihren Wunscheinsatzort mit. Die Stadt Lüdenscheid gewährt für diesen ehrenamtlichen Einsatz ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von je 50 Euro.

Wie erreiche ich das Wahlamt?

Nach der Einrichtung des Briefwahlamtes (ab Anfang Mai) werden die Telefonnummern des Wahlamtes hier bekannt gegeben. Bis dahin können Sie uns für Ihre Anliegen oder Fragen eine E-Mail senden oder telefonisch über das Bürgeramt (17-1666) mit uns Kontakt aufnehmen.

Das Briefwahlamt öffnet ab Mai:

Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

E-Mail: wahlamt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr