Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden?

Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen.

Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen.

Die Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsdokument
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare

Abmeldeformular (Wegzug aus Lüdenscheid)

Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde

Information für meldepflichtige Personen nach DSGVO

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

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