Sie möchten die Adresse in Ihrem Kraftfahrzeugschein bzw. auf Teil I der Zulassungsbescheinigung ändern lassen?

Sind Sie Fahrzeughalter und Ihr Wohnsitz ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift in Ihrem Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.

Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Lüdenscheid, können Sie die Änderung auch im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises (ehemals Straßenverkehrsamt).

Für die Ausstellung von Kraftfahrzeugscheinen und die Vergabe von Kennzeichen ist weiterhin das Bürgerbüro des Märkischen Kreises (ehemals Straßenverkehrsamt) zuständig.

Kosten

Es wird eine Gebühr in Höhe von 11,10 Euro erhoben.

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsdokument
  • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV)

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

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