Sie möchten von der Ausweispflicht befreit werden?

Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden, die Voraussetzungen regelt § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz.

Demnach können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

Der Antrag kann durch die Person selbst oder durch eine betreuende bzw. bevollmächtigte Person gestellt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen und somit ungültig ist.

Das Formular finden Sie im Downloadbereich. Sie können es per Post oder E-Mail (buergeramt@luedenscheid.de) an uns senden – eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Sollte die Beantragung eines Personalausweises für Sie in Zukunft wieder möglich sein, kann die Befreiung jederzeit rückgängig gemacht werden.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Formulare

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

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montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
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freitags: 8.30 bis 13 Uhr
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