Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?

Im Bürgeramt können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Im Bürgeramt können nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.)
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Einbürgerungsurkunden
  • Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung
  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Unterschriften darf das Bürgeramt nur dann beglaubigen, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgeramtes geleistet wurden und wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können. 

Kosten

  • Deutsche Dokumente: 3,00 € pro DIN A 4 Seite
  • Ausländische Dokumente: 3,00 € pro DIN A 4 Seite
  • Unterschriftsbeglaubigung: 1,50 € je Unterschrift

Für manche Zwecke (wie z.B. für Rentenangelegenheiten) ist eine Beglaubigung von Dokumenten, nicht jedoch die Unterschriftsbeglaubigung, kostenfrei.

Notwendige Unterlagen

Das zu beglaubigende Dokument ist in der Originalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitzubringen.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Identitätsdokumentes zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW)

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

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