Die Stadt Lüdenscheid verschickt am kommenden Dienstag, 12. März, die Bescheide für die Grundbesitzabgaben. Die Zahlung oder wahlweise Abbuchung ist knapp einen Monat später, nämlich am 15. April, fällig. Darauf weist der Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen hin.

Unter Grundbesitzabgaben fallen die Grundsteuer sowie die Gebühren für unter anderem Abfallbeseitigung und Straßenreinigung. Eigentümer können die Abgaben entweder selbstständig zum Fälligkeitstermin überweisen oder automatisch im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen.

Eigentlich hätten die Bescheide bereits im Januar verschickt werden sollen. Das war nach der Cyber-Attacke auf den IT-Dienstleister „Südwestfalen-IT“ jedoch nicht möglich, weil zahlreiche Software-Programme über mehrere Wochen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar waren. Damit verschob sich auch der Zahlungstermin.

Eigentümer werden darum gebeten, von Anfragen für Änderungen abzusehen, sofern sich diese erst in diesem Jahr ergeben haben. Begründung: Die dafür erforderlichen Änderungsbescheide sollen „zeitnah“ separat versendet werden – und würden „viele Rückfragen in den meisten Fällen“ von selbst beantworten, erklärt der Fachdienst.

Ein weiterer Hinweis: „Die Änderungsmitteilungen des Finanzamtes können aufgrund des Cyber-Angriffs derzeit immer noch nicht wieder digital per Datenträgeraustausch zur Verfügung gestellt werden. Sobald diese Informationen vom Finanzamt übermittelt werden können, werden auch diese Sachverhalte (zum Beispiel Eigentümerwechsel und Wertfortschreibungen) in Form von Änderungsbescheiden nachbearbeitet.“

Lüdenscheid, 8. März 2024