Neuregelung soll Wartezeiten deutlich verkürzen / Ausnahmen sind „schnelle Dienstleistungen“

Das Bürgeramt bietet den Großteil seiner Dienstleistungen bald nur noch nach vorheriger Terminvergabe an. Mit der Neuregelung, die ab dem 8. April gilt, sollen Arbeitsprozesse optimiert und Wartezeiten deutlich verkürzt werden.

Auf das gesamte Jahr 2023 gerechnet, betrug die durchschnittliche Wartezeit für alle Menschen, die ohne Termin ins Bürgeramt gekommen waren, rund 20 Minuten. „Das klingt erstmal nicht nach allzu viel. Vor allem an einzelnen Wochentagen und zu gewissen Zeiträumen kann es aber sein, dass Kunden zwischen 40 Minuten und einer Stunde warten mussten, bis sie dran sind – im Extremfall auch länger“, erklärt Stefan Frenz, Leiter des Bürgeramtes. Zum Vergleich: Wer vorab einen Termin gebucht hatte, saß im Jahr 2023 durchschnittlich nach zwei bis drei Minuten bei einem zuständigen Mitarbeitenden.

Die Online-Terminvorgabe hat laut Frenz den Vorteil, dass Bürgerinnen und Bürger direkt die von ihnen benötigte Dienstleistung auswählen können. Dabei erfahren sie auch, welche Dokumente und Unterlagen sie ggf. mitbringen müssen. Gleichzeitig können sich die Mitarbeitenden gezielt auf das jeweilige Anliegen vorbereiten. „So können wir im Bürgeramt besser planen und effizienter arbeiten. Gleichzeitig ersparen wir den Leuten lange Wartezeiten und verbessern die Kundenzufriedenheit“, erklärt Frenz. Außerdem könnten die Bürgerinnen und Bürger gezielt die Zeitz auswählen, zu der sie im Rathaus vorbeischauen möchten.

Termine können über die Notfall-Homepage der Stadt Lüdenscheid gebucht werden. „Das ist mit wenigen Klicks und garantiert unkompliziert erledigt“ verspricht Frenz. Das Bürgeramt schaltet täglich alle verfügbaren Termine frei – und bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Wer ein „schnelles Anliegen“ hat – darunter fallen zum Beispiel das Abholen eines Personalausweises oder das Beantragen eines Führungszeugnisses –, kann übrigens weiter den Kurzkontaktschalter im Bürgeramt nutzen. Dafür ist dann kein Termin erforderlich. Welche Dienstleistungen an diesem Schalter möglich sind, hat das Bürgeramt hier aufgelistet.

Die Überlegung, den Großteil der Dienstleistungen künftig nur noch nach vorheriger Terminvergabe anzubieten, gab es laut Frenz übrigens schon länger. Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und zuletzt der Cyber-Attacke hätten letztendlich den Ausschlag dazu gegeben, die Gedankenspiele in die Tat umzusetzen. „Weil wir nur eingeschränkt arbeiten und öffnen konnten, haben wir immer darum gebeten, lieber vorab einen Termin zu buchen. Auch wenn viele Kunden unserem Rat gefolgt sind, hatten wir noch viele Leute, die ohne Termin zu uns gekommen sind“, so Frenz. Die Folge: ein Ansturm zahlreicher Menschen ohne Termin, die dementsprechend lange und zunehmend frustriert hätten warten müssen. Das soll mit der neuen Regelung nicht mehr passieren.

Lüdenscheid, 19. März 2024