Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis?

Den Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen bekommen:

  • Sie müssen in einem Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
  • Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Dies muss von dem/der Vermieter*in Ihrer Wohnung bestätigt werden. Falls Sie selbst Eigentümer*in der Wohnung sind, füllen Sie das Formular bitte selbst aus. Das Formular ist Bestandteil des Erstantrages, den Sie im Downloadbereich finden.
  • Sie müssen Halter/in des angegebenen Kraftfahrzeuges sein oder dieses dauerhaft nutzen und der regelmäßige Standort des Fahrzeuges befindet sich an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Sie sind nicht Halter/in des Fahrzeuges und nutzen das Privatfahrzeug eines Familienangehörigen in gerader Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder) oder ein Firmenfahrzeug? Dann benötigen Sie eine Halterbescheinigung (bei Firmenfahrzeugen mit Stempel und Unterschrift der Firma), die Sie auf dem Antragsformular finden. Der regelmäßige Standort des Fahrzeuges muss sich in diesen Fällen an Ihrem Hauptwohnsitz befinden.

Weitere Hinweise:

Sie ziehen in Kürze in einen Bewohnerparkbezirk mit Hauptwohnung? Dann kann Ihnen ggf. bereits für den Umzug ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen direkt mit dem Bürgeramt in Verbindung.

Für Personen mit Nebenwohnung wird ein Bewohnerparkausweis nur dann erteilt, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.

Der Bewohnerparkausweis wird mit der Gültigkeit von einem Jahr ab dem Tag der Antragstellung ausgestellt.

Bei einer Verlängerung eines bestehenden Ausweises beginnt die Gültigkeit ebenfalls ab dem Tag der Antragstellung.

Kosten

  • Erst- und Folgeausstellung für ein Jahr:                               30,00 Euro
  • Kennzeichenänderung während der Gültigkeit:                    15,00 Euro
  • Neuausstellung bei Verlust des Parkausweises:                  15,00 Euro
  • Schutzhülle für den Bewohnerparkausweis (auf Wunsch):    1,60 Euro

Es werden keine Gebühren erstattet, wenn der Bewohnerparkausweis nicht mehr benötigt wird (z.B. bei Wohnungswechsel).

Notwendige Unterlagen

  • Führerschein (mind. Klasse B)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung, dass keine Garage, kein Stellplatz angemietet wurde oder zur Verfügung steht.
  • Sofern Sie nicht Halter*in von dem Fahrzeug sind, die Bestätigung des/der Fahrzeughalter*in, dass Ihnen das Fahrzeug überlassen wurde und ständig von Ihnen genutzt wird.

Die Vorsprache kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht und der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter*in vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Formulare

Erstantrag

Folgeantrag

Antrag auf Kennzeichenänderung

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

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dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
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