Sie möchten eine eID Karte beantragen?
Die Beantragung einer eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion ist möglich für Bürger/innen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums nach Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Inhaber/innen können Ihre Identität mit der eID-Karte gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen online oder vor Ort elektronisch nachzuweisen.
Wie beantrage ich die eID-Karte?
Für die Beantragung der eID-Karte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.
Wie erhalte ich die eID-Karte?
Die eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 4 Wochen.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen.
Verlust der eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei uns anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Internetseite:
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
Formulare
So erreichen Sie uns:
Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de
Öffnungszeiten:
montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr