Sie können im Bürgeramt folgende Fischereischeine beantragen:

  • Fünfjahresfischereischein
  • Jahresfischereischein
  • Jugendfischereischein

Hinweis zum Jugendfischereischein:

Der Jugendfischereischein wird ebenfalls im Bürgeramt ausgestellt für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Kosten

Folgende Gebühren werden von Ihnen für die Ausstellung bzw. die Verlängerung erhoben:

  • 48,00 € für einen Fünfjahresfischereischein,
  • 16,00 € für einen Jahresfischereischein sowie
  •   8,00 € für einen Jugendfischereischein.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden bei der Erstausstellung eines Fischereischeines von Ihnen benötigt:

  • Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein), diese wird von der „Unteren Fischereibehörde“ des Märkischen Kreises durchgeführt (Tel. 0 23 51 / 9 66-63 24)
  • Identitätsdokument
  • aktuelles Passbild.

Sofern Sie Ihren Fischereischein verlängern lassen möchten, werden folgende Nachweise benötigt:

  • Identitätsdokument
  • der abgelaufene Fischereischein sowie
  • ggf. ein aktuelles Passbild (sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen sind).

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz in der derzeit gültigen Fassung

Formulare

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

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