Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich beim Bürgeramt zu stellen. Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, fügen Sie bitte die Aufforderung dazu von der anfordernden Stelle bei.

Kann ich den Antrag auch online stellen?

Ja, Sie können das Führungszeugnis auch direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dafür können Sie folgenden Link benutzen: Online-Beantragung Führungszeugnis

Wer kann den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen?

Das Führungszeugnis kann auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt werden. Bei geschäftsunfähigen Personen ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Beantragung des Führungszeugnisses mit Vollmacht ist nicht möglich.

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

Üblicherweise ist das Führungszeugnis für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig. Besonderheiten gelten bei Führungszeugnissen, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

In Ausnahmefällen kann Gebührenbefreiung beantragt werden (z. B. bei Bezug von Sozialhilfe oder für ehrenamtliche Tätigkeiten). Dafür wird bei der Beantragung des Führungszeugnisses ein gesonderter Antrag entgegengenommen. Bitte legen Sie den entsprechenden Nachweis bei Antragsstellung vor.

Notwendige Unterlagen

  • persönliche Vorsprache mit Identitätsdokument
  • zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen, bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

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