Rechtsabbiegen auf Weststraße soll in Kürze erlaubt sein

Die Verkehrsführung im oberen Bereich der Augustastraße wird am Sonntag, 26. Mai, geändert: In Kürze soll es Verkehrsteilnehmern hier erlaubt sein, nach rechts auf die Weststraße abzubiegen. Gleichzeitig wird das Abbiegen von der West- auf die Augustastraße aber grundsätzlich verboten. Davon verspricht sich der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Das Rechtsabbiegen von der Augusta- auf die Weststraße soll bald erlaubt sein. Die dafür erforderlichen Arbeiten – Änderung der Beschilderung und Anpassen von Fahrbahnmarkierungen – werden am Sonntag ausgeführt. Foto: Sven Prillwitz

Seit Beginn der Sanierungsarbeiten im Rathaus-Tunnel dient die Weststraße als Umleitung, die nur als Einbahnstraße in Richtung Sauerfeld befahren werden kann. Die rechte Spur ist für Linienbusse reserviert, die linke für alle übrigen Fahrzeuge. Hinzu kommt: Das Abbiegen von der Weststraße auf die schmale Augustastraße ist aus Sicherheitsgründen verboten. Dafür müssten Verkehrsteilnehmer nämlich nicht nur die Busspur kreuzen, sondern auch – wegen einer vorgelagerten Fußgängerschutzanlage – für rund 30 Meter befahren.

Die Verstöße gegen das Abbiegeverbot haben in jüngerer Zeit zugenommen. Die Beobachtungen der Verkehrsplaner zeigen, dass viele Rechtsabbieger die Augustastraße verbotenerweise als Abkürzung nutzen, um die Ampelanlagen an der Sauerfeld-Kreuzung und der Einmündung Kölner Straße/Kurze Straße zu umfahren und Zeit zu sparen.

Ein weiterer Grund, der für die Änderung der Verkehrsführung im oberen Bereich der Augustastraße spricht: Für größere Fahrzeuge, zum Beispiel von Paket- und Lieferdiensten, gibt es hier keine Wendemöglichkeit. Das führt immer wieder dazu, dass diese die Augustastraße im Rückwärtsgang befahren müssen. Vereinzelt biegen Verkehrsteilnehmer aber auch nach rechts auf die Weststraße ab, was aktuell verboten ist.

Aus den genannten Gründen hat der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde beschlossen, die Verkehrsführung zu ändern und damit die Sicherheit zu erhöhen. Das Rechtsabbiegen von der West- auf die Augustastraße ist und bleibt auch zukünftig verboten. Erlaubt sein wird es hingegen, von der Augusta- nach rechts auf die Weststraße abzubiegen. Um zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer dabei die Busfahrspur auf der Weststraße kreuzen, soll diese auf einer Länge von rund 50 Metern unterbrochen werden. Dadurch entsteht eine Art „Auffahrt“ für Rechtsabbieger von der Augustastraße, die es ihnen ermöglicht, sich in die eigentliche Spur einzufädeln.

Dafür muss die Leitschwelle zwischen den Fahrstreifen auf der Weststraße um rund 15 Meter verkürzt und durch Markierungen ersetzt werden. Außerdem muss die Verkehrsbeschilderung im Bereich der Einmündung Augustastraße/Weststraße angepasst werden. Die Arbeiten erfolgen am Sonntag, wenn der Landesbetrieb Straßen.NRW die Weststraße wegen anstehender Markierungsarbeiten ohnehin voll sperren lässt.

Lüdenscheid, 24. Mai 2024