An der Hohen Steinert darf am kommenden Samstag, 23. März, Feuerwerk abgebrannt werden. Die Stadt Lüdenscheid hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Im Festzentrum an der Hohen Steinert findet eine Hochzeitsfeier statt. Zwischen 22 und 22.10 Uhr dürfen im Außenbereich Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Ausnahmegenehmigung sieht dafür strenge Auflagen vor. Erlaubt ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die auch in der Silvesternacht abgebrannt werden dürfen – mit folgender Einschränkung: „Die Verwendung von Kanonenschlägen oder pyrotechnischen Gegenständen mit ähnlich scharfer Knallwirkung ist verboten“, heißt es in der Ordnungsverfügung, die der Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Feierlichkeiten ausgestellt hat.

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Eine weitere Auflage: Das Feuerwerk muss binnen zehn Minuten abgebrannt sein und der dabei entstehende Müll umgehend beseitigt werden.  Außerdem muss das Grundstück so abgesperrt werden, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.

Die Sondergenehmigung werde „bei extremer Trockenheit, ab Waldbrandstufe 3 oder erheblichem Wind“ ungültig, heißt es in dem Schreiben weiter. Dann dürfe das Feuerwerk nicht gezündet werden. Informationen zur Wetterlage könnten auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aufgerufen werden.

Lüdenscheid, 21. März 2024