Wegen vermehrter Nachfragen weist die Stadt Lüdenscheid erneut ausdrücklich darauf hin, dass aktuell keine Bescheide für Grundbesitzabgaben im Jahr 2024 erstellt und verschickt werden können. Der Termin für die Zahlung und Abbuchung der Grundbesitzabgaben per SEPA-Lastschriftverfahren verschiebt sich auf ungewisse Zeit nach hinten. Der Grund: die anhaltenden Folgen des Cyber-Angriffs auf den IT-Dienstleister „Südwestfalen-IT“.

Normalerweise wären die Bescheide im Januar verschickt worden. Die Abbuchung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer sowie Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung) wäre dann zum üblichen ersten Fälligkeitstermin am 15. Februar erfolgt. All das muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, der allen Eigentümern frühzeitig mitgeteilt werden soll. Der Fachdienst Steuern, Finanzen und Beteiligungen bittet alle, die die Abgaben per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, ausdrücklich darum, nicht selbstständig tätig zu werden und das Geld nicht vorab zu überweisen.

Das gilt auch für die weiteren ausstehenden Gebühren wie zum Beispiel Elternbeiträge, Essengeld, Musikschulgebühren und Mieten. Auch hier verschiebt sich der Fälligkeitstermin für die Abbuchung vom 15. Februar auf unbestimmte Zeit. Die Verwaltung bedankt sich für das Verständnis.

Lüdenscheid, 9. Februar 2024