Lärmaktionsplan der vierten Stufe

Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie der EU am 25.06.2002 wurde ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des sog. Umgebungslärms in Europa festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern bzw. zu vermindern und diesen vorzubeugen.

Dabei wird im Sinne der EU-Richtlinie unter „Umgebungslärm“ der Lärm, der durch Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr hervorgerufen wird, verstanden. Lärmarten wie z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz etc. fallen nicht unter diese Richtlinie.

Die Lärmbelastung – ausgehend von Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr – wird in den vom Land NRW berechneten Lärmkarten dargestellt. Diese sind im Internet unter MUNV Umgebungslärmportal – Umgebungslärm (nrw.de) einsehbar. Auf der Grundlage der Lärmkartierungsergebnisse ist die Stadt Lüdenscheid verpflichtet, einen neuen Lärmaktionsplan der 4. Stufe aufzustellen bzw. den bestehenden Plan zu überarbeiten.

Aufgrund der verkehrlichen Ausnahmesituation und der damit verbundenen veränderten Lärmsituation im Stadtgebiet ist eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans der 3. Stufe in der geforderten Gesamtheit nicht möglich. Da diese Situation bis zur Fertigstellung der neuen Rahmedetalbrücke zeitlich befristet ist, ist zudem die Erarbeitung eines neuen Lärmaktionsplans mit definierten Maßnahmen wenig sinnvoll.

Somit wird in dem aktuell erarbeiteten Lärmaktionsplan der 4. Stufe lediglich die Umsetzung der Maßnahmen, die im Zuge der Situationsbewältigung seit Dezember 2021 ergriffen worden sind und die den Zielen der Lärmaktionsplanung (Verringerung der Lärmbelastung) dienen, dargestellt. Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat den Lärmaktionsplan der 4. Stufe am 01.07.2024 beschlossen.

Da die Lärmaktionsplanung alle 5 Jahre zu erfolgen hat, wird in der 5. Stufe, unter der Voraussetzung der Wiederbefahrbarkeit der Rahmedetalbrücke, eine grundlegende Neuaufstellung bzw. Überarbeitung des Plans der 3. Stufe erfolgen.“

Lärmaktionsplan zum Download

Kontakt:

Fachdienst Klima- und Umweltschutz.
Grünflächenplanung
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