Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?

Eine Auskunft aus dem Melderegister kann schriftlich oder persönlich beantragt werden.

Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft 11,00 € je angefragte Person,
  • erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 € je angefragte Person

Bei umfangreichen Melderegisterauskünften fallen erweiterte Gebühren an.

Die Gebühren für Melderegisterauskünfte werden im Voraus erhoben. Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das

Konto 1040, Sparkasse an Volme und Ruhr, BLZ 450 500 01,
IBAN: DE86 4505 0001 0000 0010 40, BIC: WELADE3HXXX

unter Angabe des Kassenzeichens 1051.9999999 erfolgen.

Notwendige Unterlagen

Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuelle frühere Anschriften der gesuchten Person an.

Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie für Archivauskünfte muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann z. B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz

Formulare

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

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montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
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freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

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