Beim Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen klingelten die Telefone in der zweiten Wochenhälfte phasenweise ohne Unterlass. Viele Immobilieneigentümer zeigten sich verwundert darüber, dass wenige Wochen nach der Abbuchung der Grundbesitzabgaben bereits der nächste Zahlungstermin ansteht. Das hat allerdings seine Richtigkeit – und ist den Folgen des Cyber-Angriffs auf den Dienstleister „Südwestfalen-IT“ geschuldet.

Nach der Attacke Ende Oktober 2023 konnten zahlreiche Kommunen in Südwestfalen über mehrere Wochen nur noch eingeschränkt am Computer arbeiten. Dadurch war es der Stadtverwaltung unter anderem nicht möglich, die zum 15. November fälligen Grundbesitzabgaben per Lastschrift einzuziehen. Aus technischen Gründen verschob sich die Abbuchung dieser Zahlung daher auf den 1. Februar dieses Jahres.

Auch die Grundbesitzabgaben, die zum 15. Februar fällig waren, konnten infolge des Cyber-Angriffs nicht wie geplant abgebucht werden. Neuer Termin dafür ist der 15. April. „Es handelt sich also um eine nachgeholte Abbuchung“, erklärt der Fachdienst, der die Bescheide für die Grundbesitzabgaben wie angekündigt im Laufe der Woche verschickt hatte.

Lüdenscheid, 18. März 2024