Folgende Personengruppen mit entsprechenden Voraussetzungen kommen für die Ausnahmegenehmigung in Frage:

  • nur G, GdB 80 allein wg. Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • nur G, GdB 70 allein wg. Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und GdB 50 allein wg. Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
  • GdB 60 allein wg. Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa
  • GdB 70 allein wg. doppeltem Stoma

Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, wird in Abstimmung mit dem Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreises überprüft. Sobald dessen Stellungnahme über das Vorliegen der oben genannten gesundheitlichen Voraussetzungen eingegangen ist, können wir über Ihren Antrag entscheiden.

Kosten

Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsdokument
  • Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis sowie
  • den Feststellungsbescheid

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung außerhalb der „aG-Regelung“

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

Online Terminbuchung