Streitigkeiten schlichten und sich damit für ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft engagieren: Die Stadt Lüdenscheid sucht zwei neue Schiedspersonen. Ein Ehrenamt ist für den Bezirk Lüdenscheid II (Wehberg, Gevelndorf, Dickenberg) zu vergeben, ein weiteres für den Bezirk Lüdenscheid III, der die Stadtteile Wettringhof, Brüninghausen und Kalve umfasst.

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Schiedsperson können alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 25 und 75 Jahren werden, die die Fähigkeit haben, ein öffentliches Amt zu bekleiden, und ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können. Außerdem sollten Interessierte nach Möglichkeit in dem Bezirk wohnen, in dem sie sich als Schiedsperson engagieren möchten. Eine Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt.

Vorkenntnisse für das Ehrenamt sind nicht erforderlich. Interessenten sollten allerdings Menschenkenntnis, Empathie, Lebenserfahrung, Geduld und ein Gerechtigkeitsempfinden mitbringen sowie die Bereitschaft, sich als Schiedsperson aus- und fortbilden zu lassen. Die Kosten dafür sowie für Aufwandsentschädigungen trägt die Stadtverwaltung. Das Verfassen von Protokollen gehört ebenfalls zu den anfallenden Aufgaben.

Interessierte Personen werden darum gebeten, das Ordnungsamt zu kontaktieren:

Informationen rund um das Amt als Schiedsperson liefert die Broschüre „Rechtsprobleme an der Gartengrenze“, die das nordrhein-westfälische Justizministerium auf seiner Website als kostenlosen Download zur Verfügung stellt.

Lüdenscheid, 15. März 2024