Für Schwerbehinderte mit nachgewiesener außergewöhnlicher Behinderung (Eintrag „aG“ und/oder „Bl“ auf dem Schwerbehindertenausweis) und für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (Verlust beider Hände/Arme) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden.

Der Schwerbehindertenparkausweis wird in der Regel für zwei Jahre – längstens für fünf Jahre – erteilt. Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Für die/den Besitzer/in gelten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Parkvergünstigungen, die dort wohnhafte behinderte Menschen genießen.

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsdokument
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“ bzw. Feststellungsbescheid
  • ein aktuelles Passfoto

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