Für Schwerbehinderte mit nachgewiesener außergewöhnlicher Behinderung (Eintrag „aG“ und/oder „Bl“ auf dem Schwerbehindertenausweis) und für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (Verlust beider Hände/Arme) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Der Schwerbehindertenparkausweis wird in der Regel für zwei Jahre – längstens für fünf Jahre – erteilt. Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Für die/den Besitzer/in gelten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Parkvergünstigungen, die dort wohnhafte behinderte Menschen genießen.
Notwendige Unterlagen
- Identitätsdokument
- Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG“ oder „Bl“ bzw. Feststellungsbescheid
- ein aktuelles Passfoto
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Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de
Öffnungszeiten:
montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
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