Sind Sie innerhalb Lüdenscheids umgezogen, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgeramt vorzunehmen. Der Wohnungswechsel muss erfolgt sein, allein der Abschluss eines Mietvertrages für die neue Wohnung ist für die Ummeldung nicht ausreichend.

Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigen. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte für sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Kauf- oder Mietvertrages reicht nicht aus.

Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann Ihre Ummeldung auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten ummelden.

Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsdokument
  • Wohnungsgeberbestätigung

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

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