In wenigen Clicks zu deinem digitalen UBS – Easy am Handy oder weiterhin vor Ort

Du möchtest eine Ausbildung beginnen, bist aber bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Du einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigst. Diesen Untersuchungsberechtigungsschein kannst Du selber oder Deine Eltern können ihn für Dich beantragen.

Bisher musstest Du oder mussten Deine Eltern hierfür beim Bürgeramt vorbeikommen. Ab dem 01.10.2023 kannst Du ihn jetzt bequem online beantragen und direkt auf dein Handy bekommen. Keine lästigen Formulare mehr, kein Gang zur Behörde. Mach Dich bereit für Deinen Traumjob, mit dem neuen digitalen UBS. Du benötigst hierfür lediglich ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Hier kommst Du zu dem Link:

Onlineantrag Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung des Ablaufs

Beantragung online:

Rufe den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melde Dich mit Deinem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und gib die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhältst Du innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Bitte komm zu uns ins Bürgeramt, sofern Du in Lüdenscheid Deine Hauptwohnung hast. Bitte buche dir dafür online einen Termin.  Bitte bring ein Ausweisdokument mit. Du erhältst den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins dann durch uns.

Auch Deine Eltern können den Untersuchungsberechtigungsschein für Dich online oder vor Ort im Bürgeramt beantragen.

Ärztliche Untersuchung:

Du darfst selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Du Dich untersuchen lassen möchtest.

Vereinbare einen Termin mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Zeig in der Arztpraxis Deine UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Du ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen kannst. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhältst Du eine Bescheinigung. Diese lege bitte Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Kosten

Es entstehen für Dich keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

Gemeinsamer Runderlass – Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

So erreichen Sie uns:

Fachdienst Bürgeramt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Tel: 02351 17-1666
Fax: 02351 17-1717
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de

Öffnungszeiten:

montags: 8.30 bis 17.30 Uhr
dienstags: 8.30 bis 13 Uhr
mittwochs: 8.30 bis 13 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 17.30 Uhr
freitags: 8.30 bis 13 Uhr
samstags: 8.30 bis 13 Uhr

Terminbuchung:

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