Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis?

Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist das Bürgeramt, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich.

Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Ausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.

Kosten

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

 Notwendige Unterlagen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mit.

Bitte bringen Sie ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.)

Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.

Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung für das Kind erfolgt in diesem Fall durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den vorläufigen Personalausweis beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister.

Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.

Hinweis:

Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt können Sie ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00 Euro. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz

Formulare zum Download

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